Benutzungsordnung für die Kletteranlagen der DAV Sektion Mainz
Betreiber der Kletteranlagen (Kletterhalle, Außenkletterwand und Boulderraum der Kletterkiste, Steinkletterwand) ist die Sektion Mainz des Deutschen Alpenvereins e.V.
Benutzungsberechtigung
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Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-) Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des*der Nutzer*in.
Die Sektion / der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der*die Nutzer*in (oder die ihn*sie anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem*der Nutzer*in, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen.
Klettern ohne Seilsicherung (Vor- oder Nachstieg) ist nur im Boulderraum erlaubt. -
Jede erwachsene Person muss sich vor Nutzung der Kletter- und Boulderanlage online registrieren; bzgl. minderjähriger Nutzer*innen siehe unten. Im Zuge der Registrierung wird auf die Gefahren in der Kletter- und Boulderanlage hingewiesen. Mit der Buchung einer Kletterzeit bestätigt der*die Nutzer*in, die Benutzungsordnung (BNO) sowie die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln zu akzeptieren und einzuhalten.
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Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jede*r Nutzer*in muss während des Aufenthalts in der Kletter- und Boulderanlage den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises (Ticket) jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis).
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Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 50 € bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.
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Der sofortige Verweis aus der Anlage und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten. Im Fall eines sofortigen Verweises oder eines dauerhaften Hausverbots wird der gezahlte Eintrittspreis zeitanteilig dem*r Nutzer*in erstattet.
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Öffnungszeiten werden auf der Homepage/Buchungsseite bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während freigegebener Zeiten benutzt werden. Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten gibt es spezielle Zeiten, in denen die Anlage ausschließlich von Schlüsselinhaber*innen und ihren Kletterpartner*innen oder nach vorheriger (Rahmen-) Vereinbarung genutzt werden kann. In dieser Zeit ist kein HallenpPersonal anwesend. Für die Außenwand gelten u. a. aus Lärmschutzgründen eingeschränkte Nutzungszeiten (s. Aushang). Die Nutzung der Steinwand ist untersagt.
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Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Alter: bis 17 Jahre) dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines*r Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde, benutzen.
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Minderjährige ab dem vollendetem 14. Lebensjahr (Alter: ab 14 bis 17 Jahre) dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines*r Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 11).
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Minderjährige Kadermitglieder – entfällt
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Minderjährige Teilnehmer*innen einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; die Leitung einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Sektion muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Sektion bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten der minderjährigen Leitung mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jede*n minderjährige*n Teilnehmer*in ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die DAV-Sektion/Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt „Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen“ vorzulegen (siehe auch Ziffern 11 und 12).
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Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Kletteranlage aus und/oder können auf der Webseite der Kletteranlage heruntergeladen werden. Die Einverständniserklärungen müssen beim Besuch der Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original dem Personal vorgelegt werden.
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Leitungen einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmer*innen oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.
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Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
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Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.
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Der Zugang zur Kletterhalle, zum Boulderraum und zur Außenwand ist ausschließlich Personen gestattet, die eine Kletterzeit gebucht haben und ein gültiges Ticket vorweisen können. Personen ohne Zugangsberechtigung stellen im Kletterbereich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar und sind daher aus dem Gefahrenbereich zu verweisen.
Gefahren beim Bouldern und Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung
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Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-) Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.
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Jede*r Nutzer*in hat in Eigenverantwortung die nachstehenden
- Kletter-Regeln (Sicher Klettern)
- Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle) und
- Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)
anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren. - Bei der Nutzung aller Kletterlinien (außer Toprope Linien) müssen Seile mit mindestens 40 m Länge verwendet werden. Nur in den gekennzeichneten Toprope Linien sind auch Seile mit mindestens 30 m Länge zulässig. Vorhandene Toprope Seile dürfen auch zum Vorstieg, aber nur in der gleichen Linie, verwendet werden. Sie müssen anschließend wieder als Toprope Seile eingerichtet werden.
- Bouldern ist nur im separaten Boulderraum gestattet.
- Nutzung von Selbstsicherungsautomaten (Auto-Belays) – entfällt
- Training im Fitnessbereich – entfällt
- Trotz Lüftung kann in Kletterhallen vor allem im Boulderbereich die Staubbelastung hoch sein. Klein-kinder insbesondere im Säuglingsalter und auch atemwegserkrankte Personen sollten diese Bereiche zu den Stoßzeiten meiden.
Ausrüstungsverleih
- Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen.
- Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung (siehe auch Ziffer 1.9) der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungsgegenstände über die jeweilige Gruppenleitung ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.
- Die Verleihpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden.
- Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.
Haftung
- Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Die vorliegende Benutzungsordnung wird von dem*der Nutzer*in der Kletteranlage mit seiner*ihrer Kletterzeitbuchung (online) oder durch sonstige Anerkenntnis, z.B. der Einverständniserklärung für Minderjährige, anerkannt.
Stand: 01.01.2026
Ansprechpartner: Timo Augstein
Referent Kletterhalle der DAV Sektion Mainz
www.kletterkiste-mainz.de | kletterkiste@dav-mainz.de